Logo Cologne Net e.V.

Valid HTML 4.0!

  Home -> Verein -> Gehührenordnung
Verein
 Satzung
 Nutzungsordnung
Gehührenordnung
 Beitragsordnung
 Anträge
 Einwahl
 1996
 1999
 2000
 2001
 
  1. Entgelte

    Die Nutzungsentgelte betragen monatlich

    TCP/IP Zugang (inkl. Mail)   20,- DM
    UUCP Zugang   10,- DM
    MAIL Zugang   5,- DM

    Darüber hinaus werden keine Zeit- oder Volumenpreise berechnet. Die Nutzungsentgelte ermäßigen sich auf Antrag für Schüler, Studenten, Senioren und Schwerbehinderte nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises um 50%.

  2. Zahlungen

    Die Nutzungsentgelte sind nachschüssig am Ende eines Kalendermonates fällig. Beim Eintritt ist das Entgelt für den Monat des Eintritts in voller Höhe zahlbar. Das gleiche gilt sinngemäß für einen Austritt.

    Die Zahlungen können auf Wunsch auch im jährlichen, halbjährlichen oder vierteljährlichen Rhythmus erfolgen. In diesem Fall ist das Entgelt am Ende des ersten Monats der Zahlungsperiode vorschüssig fällig. Vereinsmitglieder sind gehalten, ihre Nutzungsentgelte jährlich zu zahlen. Wurde aufgrund der Gebührenordnung des Vereins in einer früheren Fassung ein jährlicher, halbjährlicher oder vierteljährlicher Zahlungsrhythmus gewählt, gilt dieser weiter.

    Für die Entgelte ist dem Verein aus verwaltungsökonomischen Gründen eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Hiervon kann nur wegen berechtigter Gründe mit Zustimmung des Vorstandes abgesehen werden.

    Als berechtigter Grund gilt, wenn das Mitglied aufgrund einer früheren Gebührenordnung des Vereins eine andere Zahlungsart vereinbart hat und diese beibehalten möchte.

  3. Zahlungsrückstand

    Bei einem Zahlungsrückstand von zwei Wochen ruht der Zugang. Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als zwei Monaten trotz Mahnung wird der Zugang unwiderruflich gekündigt.

  4. Kündigung

    Der Zugang kann nur zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muß mindestens zwei Wochen vorher dem Verein zugegangen sein. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Eine Kündigung per EMail ist ebenfalls zulässig, wenn sie von einem Vorstandsmitglied bestätigt wird.

  5. Inkrafttreten und Gültigkeit

    Diese Gebührenordnung gilt mit Beschluß des Vorstandes vom 16.02.2000 ab dem 1.03.2000 und ersetzt die Gebührenordnung vom 18.02.1998. Sie verliert die Gültigkeit durch Beschluß einer neuen Gebührenordnung durch den Vorstand.


© 2000 Mail  Vereinsvorstand